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jrp-Veranstaltungstechnik
Westerhöfer Straße 18
37589 Kalefeld - Westerhof

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Büro: +49(0)5553-919387
Fax: +49(0)5553-9959397
E-Mail: info@jrp-veranstaltungstechnik.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen von
jrp-Veranstaltungstechnik
Stand: Dezember 2017

1. Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von jrp-Veranstaltungstechnik (nachfolgend „jrp“ genannt), erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten jrp auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.

1.2 Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

1.3 Nicht berührt von zugrundeliegendem Vertrag sind der Transport sowie Auf- und Abbau von Sachen, auf die sich der Vertrag nicht erstreckt. Sollte jrp derartige Sachen nach Absprache mit dem Kunden transportieren, handelt es sich um reine Gefälligkeiten, für deren Ausführung jrp keine Haftung übernimmt.

2.  Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Sie gilt dann als angenommen, wenn sie von jrp schriftlich bestätigt ist oder die Ware/Leistung übergeben/erfüllt ist. Die Angebote von jrp erfolgen freibleibend.

3Preise und Zahlung

3.1 Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muss. Soweit nicht anders angegeben, hält sich jrp an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Ausstellungsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung jrp’s genannten Preise.

3.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist jrp berechtigt, Verzugszinsen mit 6% zu berechnen. Kann jrp einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist jrp berechtigt, den höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

3.3 Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, ist jrp berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offen stehenden -auch gestundeten- Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingekommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Rechnungen von jrp gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

3.4 jrp ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu Verlangen.

3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von jrp anerkannt sind.

3.6 Gebühren oder sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Kunden.

4. Gefahrübergang bei Versand

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten von jrp die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.

5Transportschäden

Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie jrp anzuzeigen. Rücksendung von Transportschäden gehen zu Lasten des Absenders.

6Eigentumsübergang

Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises verbleibt das Eigentum bei jrp. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann jrp, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, die Produkte nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn jrp dies dem Kunden zuvor angekündigt hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Eigentum von jrp befindlichen Produkten zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

7Gewährleistung

jrp gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen; bei Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils mit dem Lieferdatum. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Unfall, nicht von jrp oder dem jeweiligen Produkthersteller zugelassene bzw. nicht sachgerecht durchgeführte Änderungen und Anbauten, unzulängliche Umgebungsbedingungen, Verwendung in anderer als den spezifizierten Einsatzbedingungen, unzureichende Wartung durch den Kunden, Produkte Dritter, welche nicht von jrp geliefert wurden oder sonstige äußere Einflüsse entstehen sowie bei allen Gebraucht-, Vorführ- und Messegeräte. Der Ersatz von Verbrauchsmaterialien wie z. B. Leuchtmittel ist nicht Bestandteil der Gewährleistung. Der Kunde hat jrp Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 5 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind jrp unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen. Im Fall der Mängelrüge des Kunden hat dieser das schadhafte Teil bzw. Produkt zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) an jrp zu senden. Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der Produkte an jrp durch den Kunden selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf den Ersatz der defekten Teile. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Kunde nach Wahl jrp’s Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Rücksendungen sind grundsätzlich sorgfältig zu verpacken und frachtfrei an jrp zurück zu senden, andernfalls wird die Annahme verweigert. Vom Hersteller oder Lieferanten eingeräumte Garantien eines Produkts werden ohne eigene Verpflichtung von jrp an den Kunden weitergegeben.

8Haftung von jrp

8.1 jrp haftet für Schäden, die durch Verletzung einer mit dem Abschluss des Vertrags übernommenen Garantie entstanden sind, für Personenschäden sowie für Schäden, die jrp vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung haftet jrp, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich Ansprüchen aus Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung), pro Schadensfall bis zur Höhe des Auftragswertes oder, wenn der Wert der schadenverursachenden Leistung höher ist, bis zur Höhe des Preises der schadenverursachenden Leistung. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

8.3 jrp haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn jrp über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sofern es sich hierbei um mittelbare oder Folgeschäden handelt.

8.4 Im Falle des Verzugs erstattet jrp dem Kunden den durch den Verzug nachweislich entstandenen Schaden im Rahmen der Unterziffern 8.1 und 8.2.

9Höhere Gewalt

Wenn jrp an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Leistung durch einen solchen Umstand unmöglich, so wird jrp von seiner Verpflichtung frei.

10Zusätzliche Bestimmungen bei Vermietung

10.1 Haftung des Kunden

10.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle nötigen Versicherungen für die Mietsache abzuschließen.

10.1.2 Der Kunde haftet in vollem Umfang für jede Art von Schäden an der technischen Anlage, auch wenn diese durch Umwelteinflüsse oder Dritte entstehen, außer für diejenigen, die jrp zu vertreten hat.

10.1.3 Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, so hat er jrp Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nach folgenden Bestimmungen zu zahlen:

  • bis 45 Tage vor Mietbeginn: 5% des Auftragswertes
  • bis 30 Tage vor Mietbeginn: 35% des Auftragswertes
  • bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50% des Auftragswertes
  • bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80% des Auftragswertes
  • Bei Nichtabholung der Mietsache nach Fälligkeit schuldet der Kunde Schadensersatz in Höhe von 100% des Auftragswertes

10.1.4 jrp ist berechtigt, nach Ablauf der von jrp gesetzten Nachfrist die Mietgegenstände anderweitig zu vermieten. Sollte der Kunde einen geringeren Schadensersatz nachweisen, bleibt ihm dies vorbehalten.

10.2 Untervermietung

Eine Untervermietung ist dem Kunden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch jrp gestattet.

10.3 Abbruch der Veranstaltung

10.3.1 Bei Veranstaltungen aller Art, bei denen die Durchführung der Veranstaltung durch jrp vereinbart wurde, hat jrp das Recht, das mitgeführte Equipment (technische Anlage) abzuschalten oder gegebenenfalls abzubauen, wenn (insbesondere bei Open-Air-Veranstaltungen) durch das Wetter oder sonstige Umwelteinflüsse, oder durch Aufruhr oder sonstige gewalttätige Maßnahmen eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit von Menschen oder für die Unversehrtheit der technischen Anlage besteht.

10.3.2 Wird die technische Anlage gemäß den vorstehenden Voraussetzungen abgeschaltet oder abgebaut, so darf der Kunde daraus keine Schadensersatzansprüche gegen jrp herleiten.

11Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen jrp und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Osterode am Harz. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


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